Keine Zensur, sondern Schutz der Verfassung
Florian Rötzer 08.12.2001
NRW-Regierungspräsident verteidigt Vorgehen gegen Provider, die Neonazi-Sites in der USA blockieren sollen, geht aber auf die Probleme nicht wirklich ein
Unter Beschuss ist der Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow geraten, der Internetprovider in Nordrhein-Westfalen aufgerufen hat, den Zugang zu vier US-amerikanischen Websites wegen Neonazi-Propaganda und anderen angeblich rechtswidrigen Inhalten zu sperren. Da Büssow auch die Medienaufsichtsbehörde des Landes untersteht, hat er den Internetprovidern bei Zuwiderhandeln auch mit der "Anordnung der Sperrung" nach dem Mediendienste-Staatsvertrag und weiteren "erforderlichen Maßnahmen", also Bußgeldern, gedroht. 10 Interprovider sind der Auforderung inzwischen gefolgt (
Provider in der Zensur-Zwickmühle).
Das Vorpreschen der
Bezirksregierung hat große Aufmerksamkeit hervorgerufen, denn wenn die Sperrung von Websites erfolgreich durchgesetzt werden kann, werden sicher andere Bundesländer folgen. Und es wird womöglich nicht bei neonazistischen Websites bleiben, was bereits der Fall von www.rotten.com andeutet, der offensichtlich als Versuchsballon zu gelten hat. Auf dieser Website werden unter dem Motto einer rückhaltlosen Aufklärung in der Tat meist unappetitliche Bilder etwa von Unfallopfern veröffentlicht, aber ob einzelne oder gar alle zusammen auch nach deutschem Recht verboten wären, müsste erst ein Gericht klären. Durchaus berechtigt warnt daher Harald A. Summa, der Geschäftsführer von
eco ( Verband der Internetwirtschaft):
Es ist nicht zu weit hergeholt, in diesem ersten Vorstoß die Anfänge einer breiten Zensur zu befürchten. Überdies würde man dann auch autoritären Staaten die Legitimität verschaffen, nach ihrem Recht den Zugriff ihrer Bürger auf Internetinhalte auf ausländischen Servern zu unterbinden.
Büssow hatte nicht nur den Internetprovidern angedroht, sie müssten mit einem ordnungsrechtlichen Verfahren und einem Bußgeld rechnen, wenn sie die Sperrung nicht durchführen, sondern auch, dass die Provider sich schuldig machen, rechtsextremes Gedankengut zu verbreiten. Damit werden natürlich schwere Geschütze in einem Fall aufgefahren, der grundsätzlich rechtlich erst geklärt werden muss. Eindeutig ist dies auch im Mediendienstevertrag nicht geregelt.
Zugangsvermittlung oder Bereithaltung von Inhalten zur Nutzung?
Artikel 8 des Mediendienste-Staatsvertrags regelt die "unzulässigen Inhalte", besonders auch im Hinblick auf den Jugendschutz. Unzulässig sind verbotene Inhalte, Verherrlichungen des Krieges, "schwere" sittliche Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen oder Verletzungen der Menschenwürde etwa durch eine nicht autorisierte Veröffentlichung von Bildern sterbender oder leidender Menschen, ohne dass ein "überwiegend berechtigtes Interesse" an einer solchen Veröffentlichung besteht. Das ist wohl der Fall bei rotten.com, wo nach Büssow Menschen in "entwürdigender und ekelerregender Weise" abgebildet werden. Allerdings hatte der Mediendienste-Staatsvertrag auch den Sinn, Internetprovider nicht für fremde Inhalte verantwortlich zu machen. Kritisch wäre höchstens Punkt, ob Provider im Falle der beanstandeten Websites, sollten diese tatsächliche verbotene oder jugendgefährdende Inhalte haben, diese zur Nutzung "bereithalten" oder "lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln".
Man sollte eigentlich meinen, dass damit Letzteres gemeint ist, weswegen möglicherweise die Bezirksregierung bislang noch nicht juristisch gegen die Provider vorgegangen ist und eher auf mehr oder minder freiwillige aktive Mithilfe oder Einschüchterung setzt. Immerhin wurde die erste Aufforderung als
offenen Brief bereits im Januar dieses Jahres an die Provider verschickt. Der Verband der Internetprovider hat zwar den Providern geraten, die Seiten nicht zu sperren und auf ein rechtliches Vorgehen zu warten, gleichwohl scheint Büssow bereits einige Erfolge im voreilenden Zensurgehorsam erzielt zu haben, was nicht ohne groteske Reaktionen abgelaufen ist (
Farce ohne Ende: Provider sperrt nun doch).
Eine Zensur findet nicht statt
Offenbar aber ist die öffentliche Diskussion der Maßnahme nicht so ausgefallen, wie sich dies die Bezirksregierung erhofft hat (
Scharfe Kritik an den rheinischen Sittenwächtern). Daher wurde gestern eine Pressemitteilung verschickt, in der Regierungspräsident Büssow Vorwürfe der Zensur "entschieden" zurückweist. Eine Zensur finde nicht statt, sondern, so will es Büssow den verblendeten Kritikern zu verstehen geben, genau das Gegenteil, da durch das Vorgehen auf der Grundlage des Mediendienste-Staatsvertrags, der "Ausdruck des allgemeinen Freiheitsverständnisses unseres Grundgesetzes" ist, die Verfassung und ihre Werte geschützt werden.
Sicher besteht kein Zweifel, dass nach deutschem Recht viele der Inhalte von rechtsextremistischen Seiten verboten sind, wenn sie etwa den Holocaust leugnen oder verharmlosen oder zu Hass und Gewalt gegenüber Ausländern oder Juden aufrufen. Die Frage aber stellt sich, ob der Staat seine Souveränität auch so weit erweitern kann, dass er seine Gesetze auf der ganzen Welt zumindest in dem Sinne durchsetzen kann, dass die deutschen Bürger gehindert werden, auf in Deutschland verbotene Inhalte zuzugreifen. Unendlich viele Inhalte könnten so von den Providern blockiert werden müssen, wobei es nicht einfach möglich sein dürfte, ganze Websites zu sperren, sofern nicht auf allen Seiten Verbotenes angeboten wird. Doch in solche Feinheiten verliert sich die Pressemitteilung nicht.
Das Internet sei mit 25 Millionen Nutzern in Deutschland zu einem "Massenkommunikationsmittel" geworden, "dass", so die Rechtschreibung der Pressemitteilung, daher auch "alle Chancen und Risiken der Massenbeeinflussung bietet". Deswegen sei das Internet auch nicht mehr von anderen Medien in Fragen der Kontrolle zu unterscheiden. Büssow versichert, dass in erster Linie die für den Inhalt Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Weil aber die Anbieter ihre verbotenen Inhalte anonym ins Netz stellen und so weder identifiziert noch belangt können, käme auch die Verantwortung der Provider als "Zugangs-Anbieter" ins Spiel: "Bei dieser Sachlage hielte ich es für fatal und eine vollkommene Bankrotterklärung staatlicher Souveränität, den Tätern auch noch den Erfolg ihrer Taten zu sichern, indem Nazi-Propaganda weiterhin unbehindert durch Internetnutzer abrufbar ist." Das aber ist sicherlich nicht im Sinne des Mediendienste-Staatsvertrags, der Inhalteanbieter von Zugangsanbietern unterscheidet. Wäre dies nicht im Sinne des Gesetzgeber gewesen, hätte die Unterscheidung erst gar nicht eingeführt werden müssen.
Der Verband der Internetprovider und andere Kritiker hatten dem Vorgehen der Bezirksregierung vorgeworfen, dass die von ihr verlangten Blockaden seitens der Provider technisch ohne Probleme umgangen werden könnten (
Netzsperre für Fritzchen Doof). Natürlich hat Büssow Recht, dies als keinen stichhaltigen Einwand zu betrachten:
Rechtsräume und das Internet
Das stimmt sicher, allerdings ist mit dem Internet ein neues, grenzüberschreitendes Medium vorhanden, das die traditionellen Grundlagen der rechtsstaatlichen Souveränität, die auch geografisch auf den Rechtsraum beschränkt ist, wenn es keine zwischenstaatlichen oder internationalen Abkommen gibt, in Frage stellt. Büssow schließt die Pressemiteilung mit der zur rhetorischen Formel gewordenen Floskel, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Das ist das Internet nicht, aber es ist ein Raum, in dem verschiedene Rechtssysteme auf neue Weise kollidieren können. Die Lösung kann vernünftigerweise nicht darin bestehen, dass alle souveränen Staaten ihr nationales Recht auf die ganze Welt ausdehnen, was für das Internet bedeuten würde, dass es entweder eine Unzahl ineinander verschachtelter Blockade- und Filterschichten oder überwachter Grenzen auf Seiten der Zugangsprovider oder der Content-Anbieter geben müsste.
Anders gesagt: bei territorialen Grenzen lassen sich Ein- und Ausfuhr an den Grenzen mit wenigen Nachbarn mehr oder weniger gut kontrollieren, im Internet aber grenzen die nationalen Rechtsräume nicht nur an alle Länder, so dass jedes Land zum Nachbarn aller anderen wird, sondern greifen die Rechtsräume auch ineinander und verschwimmen. Behielte man die Territorialität des Gesetzes bei, so ließe sich durchaus die Frage stellen, ob der Zugriff eines Deutschen in Deutschland über das Internet auf Inhalte auf einem Server im Ausland, in dem die hierzulande verbotenen Inhalte von der Verfassung geschützt werden, in Deutschland oder im Ausland erfolgt.
In Frankreich fand ein entsprechender Prozess gegen Internetprovider statt, die aufgefordert wurden, den Zugang zu dem auf rassistische und rechtsextreme Inhalte spezialisierten Webprovider front14.org zu sperren. Der Richter sah zwar die Provider in einer Verantwortung, wenn die Anbieter und der amerikanische Provider nicht belangt werden können, verzichtete aber darauf, Sanktionen zu verhängen, wenn die französischen Internetprovider keine Filter einrichten. Wie auch immer ein Gericht über die Verantwortlichkeit der Provider in Deutschland entscheiden würde, so wäre auch zu überlegen, ob es politisch klug ist, eine solche Durchsetzung des nationalen Rechts im Internet zu betreiben. Es muss nicht gleich eine "Bankrotterklärung staatlicher Souveränität" bedeuten, wenn man in Kauf nimmt, dass zwar manche Dinge im Internet auch für Deutsche zugänglich sind, die hierzulande verboten sind, aber dass dafür auch eine überstaatliche Meinungsfreiheit erhalten und gefördert wird, die letztlich der Demokratisierung der Weltgesellschaft dient.
Das Internet mit Mauern zu durchziehen und zu renationalisieren, würde auch heißen, dass der Bedarf und die Notwendigkeit entfällt, Regelungen auf der Ebene der Weltgemeinschaft zu finden. Demokratische Staaten geben damit ein wichtiges Mittel auf, um auf autoritäre Systeme, die keiner freiheitlichen Verfassung besitzen und tatsächlich eine politische Zensur ausüben, berechtigten Druck ausüben zu können. Überdies könnte es ja auch sein, dass sich beispielsweise, was Inhalte betrifft, beide Seiten, Deutschland und die USA, bewegen müssten, um eine übergreifende Regelung zu finden. Sind die virtuellen Grenzen, zumindest für "Fritzchen Doof", erst einmal dicht, braucht man sich nicht mehr zu bewegen. Wenn man denn schon die rechtliche Renationalisierung des Internet beabsichtigt, dann wäre allerdings besser, anstatt mit Behauptungen und Drohungen zu agieren, vor ein deutsches Gericht zu ziehen, um die Sachlage zu klären, und schließlich auch, wie dies die französischen Kläger im Fall Yahoo machen, etwa vor ein amerikanisches Gericht (
Franzosen lassen nicht locker).