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Von Sacha Oertig, 17.10. 2003, 16:44:40
...ich muss schon sagen, ich hab diese Dokumentation mit Genuss gelesen, wobei ich natürlich deine unangenehme Situation keinesfalls belustigend finde. Gesperrte Seiten am Telefon vorlesen, ich lach mich tot. Nur ein Staatsanwalt kann diese offensichtliche Satiere nicht nachvollziehen. Ich meine sind wir doch mal realistisch. Wenn jemand nach einem bestimmten Inhalt im Netz sucht und dieser Ihm an einem bestimmten Ort verwehrt ist, geht er eben einfach auf die nächste Seite. Kein Schwein ruft irgendwo an um sich über den Inhalt einer gesperrten Seite zu erkundigen. Das Internet bietet für alle Interessen unmengen von Anlaufstellen, auch wenn diese Interessen gesetzeswidrig sind. Ist zwar traurig, dennoch Tatsache!
Natürlich stellt sich anderseits auch die Frage ob diese kleinen Provokationen deinerseits den wirklich nötig sind?! Trotzdem bleibt festzuhalten, dass sich eine Staatsanwaltschaft nicht auf solche Provokationen einlassen darf. Diese haben ausschliesslich einen Tatbestand zu ermitteln und wenn dieser nicht gegeben ist, sich diesen einfach zurechtzurücken, verstösst ebenso gegen das Gesetz!
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