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Kommentar zu Sinn des Beamtenstatus von Honeyflower

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Ohne Titel

Von julia, 24.12 2003, 17:54:33

mach dich erst mal kundig über den beamtenstatus, bevor du so urteilst. aus deinen ausführungen erkennt man, dass du nicht die leiseste ahnung hast, was beamte eigentlich sind. also lies:

Beamtenstatus

Die teilweise vorurteilsbelastete und emotionale Diskussion um den öffentlichen Dienst im Allgemeinen und das Beamtentum im Besonderen verstellt häufig den Blick auf die unstrittige Legitimation des Beamtenverhältnisses. Diese liegt in nichts anderem als in den besonderen Anforderungen an staatliche Leistungen und Aufgaben und verleiht dem Beamtenverhältnis nicht nur eine verfassungsrechtliche, sondern vor allem auch eine funktionale Bedeutung.
Konkret ist es darauf ausgerichtet, Rechtsstaatlichkeit, Verlässlichkeit und Neutralität bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben sicherzustellen. Neben diesen »klassischen« Auftrag tritt heute ein zusätzlicher Aspekt immer weiter in den Vordergrund, nämlich die verlässliche Garantie der für das tägliche Leben und das Funktionieren der staatlichen Einrichtungen notwendigen Leistungen.
Besonderer Status für spezielle Anforderungen

Die Bindungen des Beamtenverhältnisses, insbesondere das Streikverbot, sind auf diese speziellen Anforderungen zugeschnitten. Das gilt für die moderne, planende, gestaltende und vorsorgende Verwaltung, die von kooperativem Handeln, von Absprachen oder von öffentlich-rechtlichen Verträgen geprägt ist, ebenso wie für den früher vorrangigen »hoheitlichen Vollzug« in Form von Verwaltungsakten.

Vorstellungen, die das Beamtenverhältnis auf den rein hoheitlichen Vollzug beschränken wollen, knüpfen nur an die äussere Form staatlichen Handelns an und vernachlässigen die Wirkungen. Klassisches Beispiel dafür sind die Lehrer, für die der Beamtenstatus heute teilweise in Frage gestellt wird. Übersehen wird dabei, dass das Schulwesen nach Artikel 7 GG unbestritten zu den herausragenden öffentlichen Pflichtaufgaben zählt, und das Beamtenverhältnis für Lehrer der Tatsache Rechnung trägt, dass in Schulen in grossem Umfang hoheitliche und für den späteren Lebensweg der Schüler prägende Entscheidungen getroffen werden. Hierzu zählt die Notengebung ebenso, wie Entscheidungen über Schulabschlüsse, Versetzungen, Zulassungen zu weiterführenden Schulen oder auch Disziplinarmassnahmen. Politisch und gesellschaftlich bedeutsam ist überdies, dass Kernbestandteile des sozialstaatlichen Bildungsauftrages über die beamtenrechtlichen Pflichten abgesichert werden. Dazu zählt beispielsweise die Sicherung des Schulangebotes durch das Streikverbot die Garantie der pädagogischen Freiheit sowie die verantwortliche Wahrnehmung des öffentlichen Erziehungsauftrages.


Wenig sinnvolle Kostendiskussion

Wenig sinnvoll ist es dagegen, der Frage nach der Legitimation des Beamtenverhältnisses mit Kostenargumenten begegnen zu wollen. Entscheidend ist vielmehr, dass Beamte einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität und damit auch zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes leisten. Dieser politische Gewinn lässt sich zwar nicht in Bilanzen und Haushaltsplänen nachweisen, er ist aber ein wichtiger Standortfaktor, der nicht aus kurzfristigen Opportunitätserwägungen heraus über Bord geworfen werden darf.

Unabhängig davon ist die immer wieder erhobene Behauptung, dass Beamte teurer als Arbeitnehmer seien, längst durch eine Reihe von Untersuchungen von Wirtschaftsforschungsinstituten, Finanzministerien der Länder und von Rechnungshöfen widerlegt. Die Tatsache, dass Personalkosten ein wesentlicher Faktor in den öffentlichen Haushalten sind, weil die staatlichen Leistungen ihrem Charakter nach Dienstleistungen und damit personalintensiv sind, sollte nicht länger für unsachliche Neiddiskussionen zu Lasten der Beamten missbraucht werden. Um so mehr, als die Personalkostenanteile sowohl beim Bund als auch bei den Ländern im Vergleich zur Entwicklung der Gesamtausgaben in den vergangenen zehn Jahren relativ konstant geblieben sind.


Verbesserungen möglich

Das »Ja« zum Berufsbeamtentum sollte die Bereitschaft einschliessen, das Dienstverhältnis immer wieder an veränderte Gegebenheiten anzupassen. Der Deutsche Beamtenbund hat ein Konzept zur Flexibilisierung des Dienstrechts erarbeitet, das u.a. Vorschläge zur Nachwuchsgewinnung, zu Aufstiegsmöglichkeiten sowie Instrumente konkreter Leistungsförderung beinhaltet. Hier sind deutliche Verbesserungen möglich, ohne dass der Charakter des Beamtenverhältnisses angegriffen wird. Reformen dürfen sich allerdings nicht allein auf das Dienstrecht beschränken, sondern müssen auch die Verwaltungsstrukturen und insbesondere das gegenwärtig geltende Haushaltsrecht einschliessen.

Entgegen weit verbreiteten Vorurteilen ist das Beamtenrecht keineswegs starr, sondern im Rahmen seiner Strukturprinzipien ausserordentlich flexibel, vorausgesetzt, dass die vorhandenen Instrumente von den Personalverantwortlichen genutzt werden. Flexibel hat sich das Beamtenrecht beispielsweise im Zusammenhang mit der Öffnung des Beamtenverhältnisses für Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten gezeigt. Auch die weitreichenden Teilzeit- und Beurlaubungsregelungen stellen deutlich unter Beweis, dass im Beamtenrecht – sofern der politische Wille vorhanden ist – den Bedürfnissen der Zeit Rechnung getragen werden kann.

Erinnert sei schliesslich an den Aufbau der Verwaltung in den neuen Bundesländern, bei dem etwa 35.000 Beschäftigte, in der Mehrzahl Beamte, auf freiwilliger Basis mit hohem persönlichen Einsatzwillen und in relativ kurzer Zeit die zentralstaatlichen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung der ehemaligen DDR der Kompetenzordnung des Grundgesetzes angepasst haben.




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Kommentare



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    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
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