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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Wie die Behinderung der freien Meinungsäußerung verstößt die Einschränkung der Informationsfreiheit durch Regierungsstellen gegen elementares Verfassungsrecht (Art. 5 GG).

Von Thomas Robertson MA, 27.02 2002, 18:28:22

Wie die Behinderung der freien Meinungsäußerung verstößt die Einschränkung der Informationsfreiheit durch Regierungsstellen gegen elementares Verfassungsrecht (Art. 5 GG).



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Kommentare



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    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
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