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Kommentar zu Der Schoß ist fruchtbar noch ... von Burkhard Schröder

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Menschenwürde

Von Ernst Marschnigg, 31.05 2007, 10:13:13

>Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch...Aber die Untertanen sind mündig und wehren sich.
Offenes Schreiben an das Österreichische Gesundheitsministerium

Die Veröffentlichung dieses Schreibens erfolgt im Wissen und mit der Zustimmung der Bundesministerin, Frau Dr. Andrea Kdolsky



Sehr geehrte Frau Wundsam,

ich bedanke mich höflich für Ihre Antwort und für Ihre Bemühungen.
Es ist natürlich nicht erbaulich, wenn man beim Innenministerium meint, ich müsste mein »Los hinnehmen«, offenbar kennt man dort auch nicht die »Unschuldsvermutung«.

Das Verhalten der österreichischen Behörden lässt sich jedoch nicht mit Bayern vergleichen, wo man Kranke als Schwerverbrecher behandelt.

Ich bezeichne daher die Verfolgung und Verurteilung meiner Person als »Faschistisches Verbrechen der Bayerischen Justiz« und als eine »Wiederbetätigung im Geiste des Nationalsozialismus«. Erst wenn man sich mit der Geschichte der Justiz auseinandersetzt und erfährt, dass nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die Führung der Justiz in den Händen von »Faschistischen Massenmördern« lag und diese die Justiz viele Jahre lang bestimmt und nachhaltig geprägt haben, kann man sich einen Begriff dieser Verhältnisse machen.
Für mich ist es erschütternd, dass man in Österreich, dass österreichische Behörden und Politiker, wie beispielsweise Frau Mag. Barbara Prammer oder auch Herr Minister Hahn, diese faschistische Menschenjagd akzeptieren.
Ich werde es aber nicht dabei bewenden lassen und Österreicher, die solche Verfolgungen, ganz im Gegensatz zu Herrn Vizekanzler Molterer, befürworten, auch öffentlich nennen.

Die von Ihnen genannte Stelle im Innenministerium habe ich kontaktiert und von dort auch einige nützliche Hinweise bekommen. Insofern waren Ihre Bemühungen auch für mich persönlich hilfreich und dafür bedanke ich mich herzlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Marschnigg

PS: Ich habe dieses Schreiben als von mir unterzeichnetes Dokument beim ÖVP-Bürgerservice Wien und bei der Bezirksstelle Alsergrund der SPÖ hinterlegt.


Anna.Wundsam@bmgfj.gv.at schrieb:
Sehr geehrter Herr Marschnigg!

Ich habe in Ihrer Angelegenheit mit einem Beamten des Bundesministeriums für Inneres gesprochen.

Aufgrund Ihrer Erkrankung befürchte ich, dass es immer wieder zu ähnlichen Situationen kommen wird, dass Leute in Ihrer Umgebung von dem krankheitsbedingten Verhalten irritiert sein werden.

Bei Einsatz der Exekutive muß eine ensprechende schriftliche Aufnahme erfolgen. Falls tatsächlich eine Strafverfügung zugestellt wird, können Sie durch Vorlage eines Schreibens Ihres Arztes jederzeit Einspruch erheben.

Bitte wenden Sie sich wegen genauerer Details an das Innenministerium, Tel. 53126.0, Bürgerservice.


Mit freundlichen Grüßen

Anna Wundsam
Bürgerservice
Kabinett der Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

Radetzkystraße 2, A-1030 Wien
Tel: +43/1/71100-4808
eFax: +43/1/7134404-2162
Mail: anna.wundsam@bmgfj.gv.at
http://www.bmgfj.gv.at



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Von: Ernst Marschnigg [mailto: ernstmarschnigg@yahoo.de ]
Gesendet: Freitag, 2. März 2007 11:19
An: Wundsam, Anna
Betreff: RE: AW: Epileptische Anfälle

Sehr geehrte Frau Wundsam,

es erstaunt mich ein wenig, die Erfahrung habe ich aber auch bei anderen Menschen gemacht, dass Sie mir eine Hilfestellung anbieten. Hier geht es nicht um persönliche Probleme, ich kann mir glücklicherweise weitgehend selbst helfen, ich konnte mich ja auch gegen die Bayerische Justiz durschsetzen. Ich habe mich an das Ministerium gewandt, weil die beschriebenen Probleme allgemeiner Natur sind, und es viele Menschen gibt, die daran zerbrechen, wenn nicht »zerbrochen werden«.
Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn ich auf diese generellen Probleme hinweise, will keiner mehr etwas davon wissen. Verantwortung zu übernehmen sollte aber unser aller Interesse sein.

Mit freundlichen Grüßen


Von: Ernst Marschnigg [mailto: ernstmarschnigg@yahoo.de ]
Gesendet: Dienstag, 6. Februar 2007 18:29
An: Kdolsky, Andrea
Betreff: Epileptische Anfälle
Sehr geehrte Frau Minister,

da Sie in unserer neuen Regierung das Ressort Gesundheit übernommen haben, erlaube ich mir, auch Ihnen mein Schreiben an Herrn Mag. Molterer zu übermitteln.

Anlass für dieses Schreiben ist eine Strafverfügung, die ich heute erhalten habe.

Mir wird von der Polizei vorgeworfen, dass ich mich in der Wiener Opernpassage ungebührlich verhalten und dort herumgeschrien habe.

Ich bezweifle nicht, dass dieses Verhalten vorgefallen ist, die Beschreibung meines Verhaltens ist ähnlich wie jene, die meine früheren Arbeitskollegen von meinem Verhalten während eines psychomotorischen epileptischen Anfalles gegeben haben. Ich habe diese Anfälle seit fünfunddreißig Jahren, es hat wesentlich gravierendere Symptome gegeben, aber bisher bin ich in Österreich mit dieser Krankheit nicht in Konflikt mit den Behörden gekommen. In Bayern jedoch wurde ich, dieser Krankheitssymptome wegen, ins Gefängnis gesperrt und in einem Verfahren strafrechtlich verurteilt. In weiterer Folge habe ich meinen Arbeitsplatz verloren, bin derzeit arbeitslos, habe mit einem Alter von vierundfünfzig Jahren und meinen Anfällen kaum eine Chance auf einen neuen Arbeitsplatz und bin nun mit einem weiteren Problem konfrontiert.
Ich habe gegen diese Strafverfügung Einspruch erhoben, aber das Problem ist nicht die Strafzahlung, sondern, dass ich wohl auch in Zukunft mit solchen Strafverfügungen zu rechnen habe. Ich persönlich glaube, dass die allgemeine Terrorismusangst hier ein wesentlicher Faktor ist.
Dabei bin ich mir durchaus bewußt, dass ich noch großes Glück hatte, denn am 31. Oktober 2002 wurde Herr Binali Ilter, eines ähnlichen Verhaltens wegen, von der Polizei erschossen.
Ich glaube die Tatsache, dass Sie sowohl Rechtswissenschaft als auch Medizin studiert haben ist auch ein Glücksfall, denn Sie könnten aus verschiedenen Blickwinkeln die Zwangssituation betrachten, in die Menschen gebracht werden.
Letztendlich werden die Menschen deshalb in eine solche Situation gebracht, weil Politiker, die nichts von neurologischen oder psychologischen Störungen verstehen, meinen, das Verhalten von Menschen normieren zu müssen.

Ich hoffe, sehr geehrte Frau Minister, dass Ihnen die Menschen, die unter diesem Druck leben müssen, der durch unachtsame Politik immer größer wird, nicht egal sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Marschnigg


Offener Brief an den Klubobmann der Österreichischen Volkspartei

Sehr geehrter Herr Mag. Molterer,

ich bedanke mich höflich für Ihre Antwort auf mein Schreiben und ich bedanke mich vor allem dafür, dass Sie bezüglich der Verfolgung und Verurteilung von Menschen, ihrer Krankheit wegen, klar Stellung genommen haben.
Meine Schreiben an die bayerische Justizministerin, Frau Dr. Merk, an die bayerische Sozialministerin, Frau Dr. Stewens und an den bayerischen Innenminister, Herrn Dr. Beckstein, wurden von diesen ignoriert, ja teilweise ungelesen gelöscht.
Keiner dieser bayerischen Minister lehnt es ab, dass Menschen deshalb strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden, weil diese eine Krankheit haben. Das erwähnte Verhalten läßt wohl den Schluss zu, dass diese Minister eine derartige Verfolgung befürworten.
Obwohl ich rehabilitiert wurde, obwohl das Urteil gegen mich zurückgenommen werden mußte, ist man beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz der Ansicht, dass die Verurteilung meiner Person zu Recht erfolgt sei, weil meine Handlungen, die psychomotorischen Symptome, den »objektiven Tatbestand von Straftaten« erfüllt hätten.
Das bedeutet, dass es in Bayern strafbar ist, eine derartige Krankheit zu haben, dass es strafbar ist, derartige Krankheitssymptome zu zeigen. Von Behindertenorganisationen habe ich erfahren, dass Menschen mit ähnlichen Krankheitssymptomen, wie sie bei mir auftreten, teilweise die Öffentlichkeit meiden, um nicht in die Mühlen der Behörden zu geraten. Wenn jemand in Bayern einen derartigen Anfall hatt, kann er strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden. Er kann dann ja, so wie ich, gegen dieses Urteil einen Einspruch erheben und seine Unschuld nachweisen, wenn er Glück hat.
Aber er braucht nicht nur Glück, er braucht auch gute Nerven.
Das Amtsgericht München hat mir nach meinem Einspruch Herrn Rechtsanwalt Markus Brunner als Verteidiger zugewiesen. Ich war mit dieser Wahl einverstanden.
Dieser Verteidiger hat mich angerufen, hat mir erklärt, dass er Akteneinsicht genommen habe, dass die Sachlage klar sei und dass es für mich wesentlich besser wäre, wenn ich diesen Einspruch rasch zurückziehen würde. Außerdem meinte er noch, dass die Telefonkosten hoch seien, dass sein Salär gering bemessen wäre und ich ihn ja anrufen könne, wenn ich etwas von ihm wolle. Dann hat er aufgelegt.
Das war mein »Verteidiger«.
Es gehört schon einiges an Nervenstärke dazu, um dieser Justiz Paroli bieten zu können. Ein Umstand, der gerade für Menschen mit neurologischen Erkrankungen nicht selbstverständlich ist. Das Gutachten der neurologischen Universitätsklinik Wien mit der Beschreibung meiner Anfälle wurde auch vom Verteidiger missachtet.
Die Bedrohung meiner Person mit einer erneuten strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung, für den Fall, dass sich ähnliche Ereignisse wie am 30. August 2002 wiederholen sollten, bezeichne ich als eine »Faschistische Menschenjagd der bayerischen Justiz«.
In der Türkei, einem Land mit fragwürdiger Menschenrechtslage, muss ich keine Sorgen haben, meiner Krankheit wegen verfolgt zu werden. Das hat die Praxis bewiesen. So etwas macht man nur dort, wo der Nationalsozialismus seine Machtbasis hatte und wo »der lange Schatten dieser Vergangenheit« bis heute auf der Justiz dieses Landes ruht.
Im Grunde genommen ist es ein Armutszeugnis für die bayerische Justiz, für die bayerische Politik, ja für den gesamten Freistaat Bayern, wenn dort Menschen, ihrer Krankheitssymptome wegen, verurteilt werden. Das Pochen auf der Rechtmäßigkeit einer derartigen Verurteilung bezeugt nur die Unfähigkeit zur Selbstkritik, die Unfähigkeit aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen.
Hier geht Österreich einen anderen Weg.
Ich habe diese Anfälle seit fünfunddreißig Jahren und ich wurde auch in Österreich dieser Symptome wegen festgenommen. Hier ist es jedoch niemandem eingefallen, mich dieser Krankheit wegen strafrechtlich zu verfolgen oder gar zu verurteilen. Meine persönlichen Erfahrungen mit österreichischen Polizisten sind durchwegs positiv, soweit ich es beurteilen kann, war man immer um eine Kalmierung der Situation bemüht.
In Österreich gibt es auch Schulungen für Polizisten, die einen toleranteren Umgang mit Minderheiten, Randgruppen und Außenseitern zum Ziel haben. Das zeigt, dass man bereit ist, aus Fehlern zu lernen und diese Schulungen stimmen mich auch zuversichtlich, dass eine Wiederholung eines Falles Binali Ilter unwahrscheinlich geworden ist.
Ich möchte mich deshalb für die Fortführung diese Initiative bei Frau Minister Prokop, bei Ihnen, Herr Mag. Molterer und bei allen, die das unterstützen, bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Marschnigg



»Molterer Wilhelm Mag.« <Wilhelm.Molterer@OEVPKLUB.AT> schrieb:







Wien, 6. September 2006




Sehr geehrter Herr Marschnigg!

Ich bestätige den Erhalt einer Kopie Ihres offenen Briefes.

Auf Grund Ihrer Angaben und auch auf Grund des Umstandes, dass sich Ihre Vorwürfe auf Vorfälle in Deutschland beziehen, kann ich keine Stellungnahme zu Ihrem konkreten Fall abgeben. Ich möchte aber nachdrücklich betonen, dass Krankheit in keinem Fall zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen kann und darf.


Mit den besten Grüßen



KO Mag. Wilhelm Molterer, eh.



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