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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Solche Sperrungen sind erst der Anfang!

Von Michael Kuhlmann, 27.02 2002, 11:31:02

Ich spreche der Bezirksregierung die Fähigkeit ab, selbst zu entscheiden, was dem Internetbenutzer nicht »genehm« sein darf.
Ihre Unfähigkeit demonstriert sie schon damit, die Seite rotten.com zu sperren, obwohl der Inhalt garantiert nicht gegen die im Grundgesetz verankerten Prinzipien verstößt. Es ist eher zu vermuten, daß der Inhalt einen Beamten angeekelt hat – und was ihn anekelt, darf anscheinend auch kein anderer zu Gesicht bekommen.

Zudem werden die Provider eingeschüchtert, behördlichen Anordnungen uneingeschränkt zu folgen. Der Schritt dahin, daß sie dann selbst den Inhalt überwachen sollen, ist nicht weit, und damit dürften die meisten erst recht überfordert sein.

Wenn überhaupt, so hat nur eine Behörde wie der Verfassungsschutz eine Kompetenz zu entscheiden, was sperrenswert ist. Und dazu dürfen nur eindeutig volksverhetzende und demokratiefeindliche Inhalte gehören, die von unserem Grundgesetz explizit vom Recht auf Meinungsäußerung ausgeschlossen werden.



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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
    Nur Spammer wollen E-Mail-Adressen kaufen, sammeln, verkaufen. Also lassen Sie das.