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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Grundgesetz ist im Internet Dreck wert :-(

Von DL2MCD, 27.02 2002, 10:29:22

Vorne diskutieren wir um kleine und große Lauschangriffe und darum, ob Arbeitgeber persönliche E-Mails lesen dürfen. Und hinten wird über solche Internet-Analphabeten unsere Verfassung ausgehebelt. Das Grundgesetz hat den § 10:

"Art. 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt. "

Nicht jeder, der diese Seiten besucht, muß ja ein Nazi sein. So wie jetzt wird aber jeder Zugriff umgeleitet uns protokolliert, so können völlig Unschuldige in die Rasterfahdung kommen. Ebenso entbehrt die Umleitung der E-Mail jeglicher rechtlicher Grundlage. Es hat hier keine Nachprüfung durch Volksorgane statgefunden, es gibt auch keine polizeiliche Anordung zur Mailbeschlagnahme durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

Aber wenn Büssow hiermit durchkommt, dann wird so etwas zum Standardverfahren – gute Nacht Deutschland! :-(

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11743/1.html






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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
    Nur Spammer wollen E-Mail-Adressen kaufen, sammeln, verkaufen. Also lassen Sie das.