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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Datenschutz FÜR Stasiopfer

Von Mario Falcke, 17.04 2002, 00:51:55

Opferschutz geht vor Täterschutz. Ein Verbot Täter und Verantwortliche des MfS im Rahmen einer nötigen Aufarbeitung des DDR Unrechts zu benennen, ist politisch gewollte Zensur. Schutz der persönlichen Daten gilt berufsbedingt nicht für Personen, die staatliche Willkür verübten: MfS Mitarbeiter.



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Kommentare

    Kontaktaufnahme (Uwe Lammla; 28.04 2008, 12:06:45)
    Die Wirklichkeit sieht anders aus (Klaus Beyer; 26.10 2007, 12:46:44)
    Ohne Titel (Anonym; 29.05 2007, 00:26:26)
    gernsehabend (PSFouler; 16.07 2006, 05:30:50)
    Siegerjustiz-nein Danke !!! (Das Gewissen; 09.06 2005, 22:26:58)
    Ohne Titel (Anonym; 21.04 2004, 07:09:40)
    Wer Täter ist, bestimmt in einer Demokratie die Justiz durch rechtskräfiges Urteil (Sandra Stöger; 23.06 2002, 02:46:13 )


Neu oder wichtig:
O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
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